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Die Stiefkindadoption bei homosexuellen Lebenspartnern ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das geht aus dem kürzlich veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor. Das Amtsgericht Schweinfurt hatte die Adoption eines Kindes durch die Lebenspartnerin der Mutter zunächst abgelehnt, obwohl sowohl der leibliche Vater als auch das Jugendamt in die Adoption eingewilligt hatten.
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