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Der Deutsche Bundestag stimmte der Erbschaftssteuerreform bereits zu, nun steht noch die Bewilligung des Bundesrats aus. Die Reform sorgt zwar nicht für eine Gleichstellung zwischen Homo- und Heteropaaren, dennoch verbessert sie die Situation homosexueller Paare deutlich.
Der überlebende Lebenspartner wird in Zukunft einen Freibetrag von 500.000 Euro erhalten, also den gleichen Freibetrag wie heterosexuelle Paare. Liegt das Erbe allerdings über dem Freibetrag, sind gleichgeschlechtliche Witwen bzw. Witwer im Nachteil.
Sie zahlen 30 bis 50 Prozent Erbschaftssteuer, während heterosexuelle Hinterbliebene nur 7 bis 30 Prozent Steuer aufbringen müssen.
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